Herstellergarantie

10 Jahre Qualitätsgarantie ab 01.01.18

Hawido garantiert dem Besteller, dass die gelieferten Produkte keine Material- oder Fabrikationsfehler aufweisen. Grundsätzlich gilt für von uns verkaufte Produkte der gesetzliche Gewährleistungszeitraum von zwei Jahren ab Auslieferung bei Hawido. Aufgrund der hohen Hawido-Produktqualität und Eigenwertschöpfung beträgt die Gewährleistungsfrist für alle von Hawidohergestellten Trinkwasser- und Gasprodukte mit der Kennzeichnung "Hawido" jedoch zehn Jahre (mit Ausnahme der elektr. Bauteile).
Die Garantiefrist wird durch den Austausch des Produktes oder von Einzelteilen weder verlängert, noch beginnt sie von neuem zu laufen.


Ausgeschlossen von der Hawle-Herstellergarantie sind:

  • Schäden, die auf gewöhnliche Abnützung, mangelhafte Unterhalts oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind

  • Verbrauchs- und Verschleissteile, z.B. Filter, Dichtungen, etc.

  • Schäden, die durch nicht fachmännische Installation, Inbetriebnahme und Bedienungsfehler verursacht wurden

  • Schmutzeinspülungen, Kalkablagerungen, Schäden durch aggressive Umgebungseinflüsse, Chemikalien, Reinigungsmittel

  • Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere Überschwemmungen oder Brände

  • Mängel am Produkt, die durch Lagerung, Montage oder Transport verursacht wurden

  • Schäden, die durch das fehlerhafte Produkt entstanden sind

  • Schäden verursacht durch dritte Personen

  • Frostschäden


Darüber hinaus endet die Garantie in den Fällen von:

  • fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme oder Wartung
  • unterlassener Druckprüfung
  • nicht ihrem Zweck entsprechender Verwendung
  • Einbau oder Anwendung für ein anderes Medium
  • Einbau, Wartung oder Reparatur durch nicht fachmännische Personen
  • Nichteinhaltung der Montage- und Bedienungsanleitung oder gültiger Normen und SVGW-Regelwerken
  • Einbau von Nicht-Original-Ersatzteilen


Abwicklung von Garantiefällen:

Mängel sind unverzüglich innerhalb der Garantielaufzeit an Hawido zu melden.   
Zur Garantieabklärung kann Hawido das betroffene Produkt einfordern. Hawido prüft, ob ein Garantiefall im Sinne der Hawido-Garantie vorliegt.
Im Garantiefall leistet Hawido nach eigenem Ermessen entweder kostenlose Reparatur oder Ersatz der fehlerhaften Teile. Die Hawido-Herstellergarantie deckt die kostenlose Lieferung der notwendigen Ersatzteile oder Austauschteile.
Hawido trägt nur diejenigen Kosten, die ihr bei Reparatur oder Ersatz selbst angefallen wären. Sämtliche darüber hinausgehende Kosten, insbesondere im Zusammenhang mit Aus- und Einbau, Schadenbehebung durch Dritte, Wiederinstallation oder sonstiger Massnahmen trägt der Kunde.

Weitere Details zur Gewährleistung finden Sie in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hawido AG.
Für diese Garantie gilt schweizerisches Recht. Ansprüche aus der Gewährleistung werden hierdurch nicht eingeschränkt.

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